Bildungsscheck NRW2024-06-19T10:18:54+00:00

Bildungsscheck NRW

Förderung endet am 30. Juni 2024

Am 30. Juni 2024 endet die Förderung beruflicher Weiterbildung über den Bildungsscheck NRW im individuellen Zugang. Bitte beachten Sie, dass alle bis dahin ausgestellten Schecks bis 2029 gültig sind und entsprechend bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden können.
Das Land NRW möchte auch nach dem Ende des Förderprogrammes Bildungsscheck NRW Menschen mit geringerem Einkommen und ohne Arbeitgeberunterstützung einen Anreiz und Unterstützung zu ihrer Kompetenzentwicklung geben. Die Details einer beabsichtigten künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet.
Bis dahin können Ratsuchende auf die finanziellen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit verwiesen werden. Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten der Bundesagentur: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Ebenfalls behilflich bei Fragen zu Finanzierung von Weiterbildungen ist die Bundesagentur für Arbeit über die „Berufsberatung im Erwerbsleben“ (BBiE). Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/themen-in-nrw/bbie
Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung informiert darüber hinaus auch das Weiterbildungsportal des Landes NRW: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/weitere-foerdermoeglichkeiten

Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbstständigen. Mit dem Bildungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten gefördert (maximal 500 €).

Wer wird gefördert:

  • Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige
  • Der Wohnsitz muss in NRW sein
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen: max. 40.000 € (alleinstehend/einzeln veranlagt) bzw. max. 80.000 € (gemeinsam veranlagt)

Was wird gefördert:

  • Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen
  • Fortbildungen, die der beruflichen Qualifizierung / Weiterbildung und Kompetenzentwicklung dienen
  • Auch Inhouse-Schulungen sowie onlinebasierte Fortbildungen werden gefördert
  • NICHT für die Förderung vorgesehen sind u.a. Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht (z. B. Datenschutzbeauftragter, Beauftragter für Immissionsschutz, …)

Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Beratung zum Bildungsscheck NRW: persönlich (Bäckerstraße 8, 34431 Marsberg), telefonisch (02992 8200) oder per Mail (info@stadtmarketing-marsberg.de).

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