Stadtentwicklung2023-10-25T08:29:23+00:00

Die Stadt Marsberg hat sich erfolgreich um Mittel aus dem NRW-Förderprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ beworben. Mit den Fördermitteln ermöglicht das Land NRW den teilnehmenden Städten und Kommunen unter anderem die Anmietung von leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in der Innenstadt.

Positive Effekte für beide Seiten

Eine neue Mietpartei hat die Chance, die Nutzung für die Dauer von bis zu zwei Jahren mit einem geringen finanziellen Aufwand zu erproben – mit dem Ziel, das Geschäftskonzept möglichst langfristig zu etablieren. Im Idealfall besteht für beide Seiten nach Ablauf der geförderten Mietdauer der Übergang in ein reguläres Mietverhältnis.

Nicht zuletzt profitiert die Marsberger Bevölkerung davon, dass die Innenstadt lebendig erhalten bleibt, auch als Raum der Begegnung und Kommunikation mit interessanten, neuen Nutzungskonzepten. Auch temporäre Nutzungen beispielsweise von Start-Ups können interessante, neue Entwicklungsperspektiven für die Innenstadt aufzeigen.

Mit dem Förderprogramm sollen positive Signale erzeugt werden, für die Bevölkerung der Stadt und auch für die Gewerbetreibenden und Gründungsinteressierten.

An wen richtet sich das Programm?

Die Fördermaßnahme richtet sich an Personen mit Immobilienbesitz von leerstehenden bzw. vom Leerstand bedrohten Ladenlokalen und an interessierte Mieter*innen dieser Immobilien.

Leerstehende Ladenlokale müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllen:

  • Lage im Konzentrationsbereich Hauptstraße / Burghof / Bahnhof
  • Fläche bis max. 300 qm
  • Zum Nachweis der Altmiete muss der letzte Mietvertrag vorgelegt werden, andernfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Quelle: Luftbild GEOportal NRW, Gestaltung büro frauns

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